In der folgenden Übersichtstabelle wird für die Haupttätigkeiten in der Tuberkulosearbeit und abhängig vom Kostenverursacher der Kostenträger zugeordnet sowie auf die entsprechenden Gesetzestexte verwiesen. Die kantonalen Lungenligen erbringen ihre Tätigkeiten i.d.R. im Auftrag des Kantonalen Gesundheitsamtes. Je nach Kanton mit oder ohne schriftliche Leistungsvereinbarung mit dem kantonalen Gesundheitsamt und je nach Kanton für einen Teil oder für alle TB-Tätigkeiten.
Kostenträger der Kernaktivitäten im Bereich Tuberkulose
Rechtliche Situation und Möglichkeiten der medizinischen Behandlung von Sans-Papiers (Broschüre Schweizerisches Rotes Kreuz SRK)
Versicherungspflicht von Sans-Papiers:
Stellungnahme des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), November 2008
Weisung des Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Dezember 2002
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