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Ärztlicher Bericht BFM

Zwischen dem Bundesamt fur Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Migration (BFM) gilt die Abmachung, dass an Tuberkulose erkrankte Personen des Asylbereichs die Behandlung in der Schweiz zu Ende fuhren. Voraussetzung für eine aufschiebende Wirkung zugunsten der Behandlung ist immer, dass die Diagnose vom Arzt, der die Diagnose stellt oder die Krankheit behandelt, dem BFM mit dem Formular "ärztlicher Bericht" mitgeteilt wird.

 

Den ärztlichen Bericht zum Downloaden (als pdf oder Word-Dokument) finden Sie hier.

Weitere Informationen

Bestellen Sie die Broschüre:

Tuberkulose. Diagnose, Behandlung, Vorbeugung

 

TB-Hotline

Über diese Nummer erhalten Ärzte auf Fragen zur Tuberkulose-

behandlung Antworten von Tuberkulose-
experten in deutscher, französischer oder italienischer Sprache. 

 

Die gratis TB-Hotline wird an öffentlichen Werktagen von Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr bedient.